Heilpraktiker für Podologie

Die Heilpraktikerin für Podologie darf die Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Podologie, ausüben.

Das bedeutet Sie darf selbstständig Fußleiden diagnostizieren und therapieren.

Wer sich Heilpraktiker für Podologie nennen will, bedarf einer Erlaubnis und einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Podologen.

 

Heilpraktikergesetz:

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

 (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetztes ist jede berufs- oder gewerbemäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.