Die Heilpraktikerin für Podologie darf die Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Podologie, ausüben.
Das bedeutet Sie darf selbstständig Fußleiden diagnostizieren und therapieren.
Wer sich Heilpraktiker für Podologie nennen will, bedarf einer Erlaubnis und einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Podologen.
Heilpraktikergesetz:
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetztes ist jede berufs- oder gewerbemäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Montag: 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr - 19:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten sind nicht verbindlich und können abweichen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch!
Podologische Praxis
Stefanie Beck
Heilpraktikerin für Podologie
Am Alten Kabelwerk 5
36404 Vacha
Email:info@podologie-vacha.de
Telefon: 036962/539903
Handy: 0170/7093776