Podologie

Was ist eigentlich Podologie?

Der Begriff Podologie setzt sich aus den griechischen Wörtern podos (der Fuß) und logos (die Lehre) zusammen.

Podologie ist die Ausübung der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß.

Die Handlungsfelder des Podologen ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie.

Die Tätigkeit eines Podologen dienen der Gesundheitsförderung und umfasst präventive und kurativ therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.

Podologen unterliegen den Podologengesetz (PodG) von 2002, indem sie als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert werden. Den Titel "Podologe" darf nur führen, wer eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung absolviert hat. Die Berufsbezeichnung ist durch das PodG geschützt.

 

Podologen mit Kassenzulassung können, vom Arzt verordnete podologische Leistungen, über die Krankenkassen (gesetzlich wie privat) abrechnen.

Dies gilt für Diabetiker mit Folgeschädigungen am Fuß, auch als Diabetisches Fußsyndrom (DFS) bekannt, die als bislang einzige Gruppe, eine ärztliche Heilmittelverordnung erlangen können.

 

Gemäß des Podologengesetz darf nur ein Podologe auf ärztliche Anordnung und über die Fußpflege hinaus selbstständig Risikopatienten behandeln, wie z.B. Diabetiker, Bluter und Patienten mit arterieller oder venöser Durchblutungsstörung.

Eine podologische Behandlung, ob Teilbehandlung oder Komplexbehandlung, beginnt immer mit einer Anamnese die das Ziel hat, individuell auf Ihre Füße eingehen zu können.

 Für die Behandlung eingewachsener Nägel verwende ich die Orthonyxiespange.

Bei Verdacht auf Haut- oder Nagelmykosen besprechen wir die Behandlungsmöglichkeiten.

Eine fachkundige Beratung zur Hautpflege, sowie eine Fuß- und Schuhberatung gehören ebenfalls dazu.

Gerne behandeln wir auch eine oder einzelne Problemstellen in einer Teilbehandlung!